
Im Januar wurde ein für uns alle ungünstiges BFH-Urteil zur Instandhaltungsrücklage bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer veröffentlicht. Mit den Aussagen des Urteils und deren Konsequenzen möchte ich mich heute - wie gewohnt - etwas ausführlicher auseinandersetzen.
Hinweis: Auf meinem Kanal gebe ich nur meine eigene Meinung bzw. Rechtsauffassung wieder. Für die Richtigkeit der Inhalte übernehme ich keinerlei Haftung. Es wird somit ausdrücklich betont, dass es sich hierbei nicht um eine Form der Rechts- bzw. Steuerberatung handelt!!!