
Ekelprüfung im Dschungel, Eskalation unter Palmen oder Eskapaden auf dem Laufsteg – Reality-Stars genießen den Glamour und die Gagen. Doch nach dem Starrummel kommt die Steuererklärung – und damit oft das böse Erwachen und die Frage. Was muss ich eigentlich beachten? Auch arbeitsrechtliche Fragen stellen sich: Zählen Engagements in Reality-Shows als selbstständige Tätigkeit oder handelt es sich um ein befristetes Angestelltenverhältnis? Licht ins Dunkel bringt Arbeitsrechtlerin Aigerim Rachimow. Mit Steuerrechtler Dietrich Loll diskutiert sie die kleinen und großen Stolperfallen des Reality-Showbiz!