
In Anbetracht einer (zu unserer Auffassung divergierenden) Schnellinfo des BKK Lagers und eines aktuellen Schreibens des BAS nehmen wir Stellung zur Bilanzierung von Forderungen in der Jahresrechnung und thematisieren auch (erneut) die Fragestellung, wann eigentlich Schätzverpflichtungen zu bilden sind und warum wir daran festhalten, dass die Vereinbarung vom 18.12.2020 zu den Umsatzausfällen der Krankenhäuser im Ergebnis zu einer Schätzverpflichtung der gesetzlichen Krankenkassen führen muss. Im Ergebnis plädieren wir dafür, dass sich die Beteiligten einmal darüber klar werden, was die Jahresrechnung eigentlich für eine Funktion hat: Soll Sie ein luftleerer Papiertieger sein, oder soll sie die realen wirtschaftlichen Belastungen eines Jahres im mehrperiodischen Vergleich ermöglichen um der gesamten GKV als Instrument einer wirtschaftlichen und rationalen Weiterentwicklung des Systems zu dienen.