
Wir beschäftigen uns mit der Frage, welche Sicherungsinstrumente für Sozialversicherungsträger im Rahmen der Insolvenz und der Ausrufung des Entschädigungsfalles bei der Greensill-Bank eingreifen können. Nachdem die PResse generalisierend von "öffentlichen Geldern" spricht, die ohne Entschädigung bleiben würden, dient der Beitrag auch der Differenzierung zwischen den Sicherungsinstrumenten für Körperschaften des öffentlichen Rechts einerseits und der Rechtslage bei Gebietskörperschaften andererseits.