
In dieser Fortsetzung zu Wahlmanipulation Teil 1 reden Ronald und Carsten über Möglichkeiten der Wahlbeeinflussung, die nicht gleich als rechtswidrig einzustufen wären. Da geht es besonders um die Frage Personen- oder Listenwahl. Sind die, die eine 2. Vorschlagsliste beim Wahlvorstand einreichen, Verräter an der betrieblichen Tradition? Oder eröffnet die Listenwahl auch demokratische Chancen?
Die beiden geben mit praktischen Beispielen den Hinweiss, dass Werbung für sich (und die eigene Liste) das Wahlergebnis verbessern kann. Es muss nicht der ganz aufwändige Wahlkampf sein, um seine Themen für die Arbeitnehmervertretung zu bewerben. Bereits etwas Aufmerksamkeit in der Belegschaft zu erregen kann die Kandidatur erfolgreicher machen.
Aber, Vorsicht! Keine übereilten, überschwänglichen Wahlversprechen abgeben. Man soll Politikern nicht alles nachmachen.…