
Es war einmal...
....die norddeutsche Großmutter-Lieferservice mbH, die der weit im Süden wohnhaften Großmutter Kuchen und Wein bringen sollte. Die Mitarbeiterin R. Käppchen hatte soeben unter Lebensgefahr die Lieferung bewerkstelligt. Da beschloss sie, noch einen weiteren Tag bei der Großmutter zu bleiben und von dort aus mobil zu arbeiten, wie es grundsätzlich im Unternehmen zulässig war. Der Zufall wollte es, dass eben dieser Tag vor Ort bei der Großmutter ein Feiertag war. Freudig überrascht machte R. Käppchen sich einen schönen freien Tag mit der Großmutter und ließ das mobile Arbeiten sein.
Die Geschäftsführung der Großmutter-Lieferservice mbH wies R. Käppchen noch am gleichen Tag verärgert an gefälligst zu arbeiten. Denn am Sitz des Unternehmens in Norddeutschland gab es diesen arbeitsfreien gesetzlichen Feiertag nicht.
Wie ist die Rechtslage?
Babette Kusche und Ronald Billepp erzählen keine Märchen. Aber sie tauschen sich über den "Feiertagstourismus" aus: Kann man Feiertagen hinterher reisen, um im jeweiligen Bundesland bezahlt frei zu machen? Erschleicht man sich so als ArbeitnehmerIn nicht zusätzliche freie Tage? Müssen ortsfremde Beschäftigte arbeiten, wenn alle anderen Ortsansässigen frei haben?
Das sind Fragestellungen, die sich in der praktischen Anwendung der in den Betrieben mehr oder weniger gut ausgestalteten Regelungen zum mobilen Arbeiten / Homeoffice immer öfter ergeben. Die Frische BRise weht den Nebel beiseite und gewährt einen klaren Blick auf das Thema.