
Im Umgang mit Beschwerden der Belegschaft sieht nicht jeder Betriebsrat gut aus. Die werden zu oft wie eine heisse Kartoffel von links nach rechts geworfen. Es ist schlecht, wenn Betroffene den Eindruck haben, der Betriebsrat scheint sich der Sache nicht anzunehmen oder wartet ab, ob es sich nicht durch Zeitablauf erledigt...
Dabei ist es doch ureigenste Aufgabe der Arbeitnehmervertretung an sie heran getragene Probleme am Arbeitsplatz oder bei Problemen mit Vorgesetzten oder Kollegen zu helfen und nach guten Lösungen zu suchen.
Wenn sich also jemand hilfesuchend an den Betriebsrat wendet, darf er erwarten, dass ihm oder ihr bei der Lösung eines Problems effektiv geholfen wird.
Gut wenn man von den §§ 84, 85 Betriebsverfassungsgesetz und wie sie funktionieren gehört hat. Es sich lohnt sich, Ronald und Carsten aufmerksam zuzuhören, wenn die beiden kurzweilig ein paar Anregungen geben um z. B. den Arbeitgeber schnell in die Pflicht zu nehmen. Außerdem gibt es - wie so oft - taktische Tipps zu erlauschen.
Viel Vergnügen mit dieser Folge der Frischen BRise!