Ganz allgemein, aber besonders in schwerer Krankheit, gibt es viele Fragen. Da braucht es angemessene Antworten. Weder Fragen noch Antworten sind immer gleich. Aber vieles ähnelt sich. Deswegen haben wir das Buch „Die PFLEGETIPPS – Palliative Care“ gemacht. Hier gibt es auf die häufigsten Fragen gut verständliche Antworten. Alle Kapitel des Buches stellen wir hier vor. Und noch einiges mehr. Denn wir hören immer wieder „Wenn ich das gewußt hätte, wäre mir so viel erspart geblieben!“ Das kann durch Wissen und durch diese Podcasts leicht geändert werden.
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Ganz allgemein, aber besonders in schwerer Krankheit, gibt es viele Fragen. Da braucht es angemessene Antworten. Weder Fragen noch Antworten sind immer gleich. Aber vieles ähnelt sich. Deswegen haben wir das Buch „Die PFLEGETIPPS – Palliative Care“ gemacht. Hier gibt es auf die häufigsten Fragen gut verständliche Antworten. Alle Kapitel des Buches stellen wir hier vor. Und noch einiges mehr. Denn wir hören immer wieder „Wenn ich das gewußt hätte, wäre mir so viel erspart geblieben!“ Das kann durch Wissen und durch diese Podcasts leicht geändert werden.
Patientenverfügung 34. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care
Frag den Sitte
23 minutes 18 seconds
2 years ago
Patientenverfügung 34. Kapitel. DIE PFLEGETIPPS – Palliative Care
Seit 2009 kann ein einwilligungsfähiger Volljähriger schriftlich seinen Willen im Voraus festlegen. Diese Festlegung gilt unabhängig von einer Erkrankung des Patienten für alle Gelegenheiten, in denen der Patient seinen Willen nicht selber äußern kann. Und auch nur dann, wenn man sich in irgendeiner Form äußern kann, gilt dies selbstverständlich.
Damit die Patientenwünsche im Fall der Fälle besser beweisbar sind, ist es sehr hilfreich, die für Patientenverfügungen erforderliche „Schriftform“ gut einzuhalten. Es empfiehlt sich dabei eine Beratung durch Jemanden, der sich auf diesem Gebiet auch wirklich auskennt und dazu die Bestätigung, dass der Patient zum Zeitpunkt der Unterschrift einwilligungsfähig ist.
Patientenverfügungen sind „unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung“ für alle Situationen möglich, in denen sich der Patient selbst nicht mehr zu seiner Versorgung äußern kann. Es muss also weder eine Krankheit vorliegen, die unumkehrbar ist, noch eine dauerhaft Bewusstlosigkeit.
Sowohl Bevollmächtigter als auch Betreuer müssen sich nach dem Willen des Patienten richten. Gut ist es, wenn der Patient seinen Willen in einer Patientenverfügung festgelegt hat und zugleich eine Vollmacht besteht. Sehr gute Unterlagen dazu gibt es kostenlos unter diesem Link.
Hören Sie hier im Podcast doch mehr dazu! Und schauen Sie sich gerne auch unser Video an.
Sehen und hören Sie jeden Sonntag ein weiteres Kapitel im Zwiegespräch von Helmut Sämann mit dem Autor Dr. Thomas Sitte auf dem You-Tube-Kanal „Frag den Sitte“ (LINK) .
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Ganz allgemein, aber besonders in schwerer Krankheit, gibt es viele Fragen. Da braucht es angemessene Antworten. Weder Fragen noch Antworten sind immer gleich. Aber vieles ähnelt sich. Deswegen haben wir das Buch „Die PFLEGETIPPS – Palliative Care“ gemacht. Hier gibt es auf die häufigsten Fragen gut verständliche Antworten. Alle Kapitel des Buches stellen wir hier vor. Und noch einiges mehr. Denn wir hören immer wieder „Wenn ich das gewußt hätte, wäre mir so viel erspart geblieben!“ Das kann durch Wissen und durch diese Podcasts leicht geändert werden.