
Im Mittelpunkt der Folge steht die unmittelbare Anwendbarkeit der Richtlinie, deren Voraussetzungen und die Rechtsfolge - der 6. Fall nimmt einer der Konstellationen auf. Ergänzt wird das Tableau um den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch, den der EuGH in der Rs. Francovich zu Beginn der 1990er Jahre entwickelt hat.