
Die Folge ist der Integration auf der Grundlage von Art. 23 GG gewidmet, zentrale Begriffe sind das "Integrationsprogramm" und die "Integrationsverantwortung", die in Fall 6 im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde gegen das Zustimmungsgesetz zum Übereinkommen über das Europäische Patentgericht eine tragende Rolle haben.