Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 71: Die widerspenstige Bausparkasse (mit Jonas Siegl-Dühr)
DNotI
32 minutes 32 seconds
1 month ago
Folge 71: Die widerspenstige Bausparkasse (mit Jonas Siegl-Dühr)
Löschungsbewilligung und Grundschuldbrief sind weg, die Grundschuldgläubigerin beruft sich auf Verjährung. Was kann man tun? Wie weit kommt man mit einer formlosen Verzichtserklärung? (diese Fragen klärt auch OLG München v. 1.8.2025 - 34 Wx 153/25e)
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?