Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 69: Tipps vom Bauernverband (mit Dr. Jonas Bühler)
DNotI
44 minutes 13 seconds
2 months ago
Folge 69: Tipps vom Bauernverband (mit Dr. Jonas Bühler)
Lässt sich das Vorkaufsrecht nach dem Reichsiedlungsgesetz umgehen? Wann besteht ein solches überhaupt? Und hat nicht der BGH erst kürzlich zum GrdstVG entschieden (ja: BGH v. 9.5.2025 BLw 2/24)? Basierend auf Internetgutachten 203087
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?