Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 67: Widerspruch und Vorbescheid (mit Felix Fernholz)
DNotI
48 minutes 59 seconds
2 months ago
Folge 67: Widerspruch und Vorbescheid (mit Felix Fernholz)
Nach der Beurkundung widerspricht ein Vertragsteil dem Vertragsvollzug und widerruft alle Vollzugsvollmachten. Quoi faire? (basierend auf Internet-Gutachten Nr. 212331; s.a. BGH, Beschl. v. 5.6.2025 – V ZB 37/24)
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?