Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 65: Falsa nocet? (mit Dr. Moritz Pfaffenberger)
DNotI
41 minutes 46 seconds
3 months ago
Folge 65: Falsa nocet? (mit Dr. Moritz Pfaffenberger)
Das Grundbuchamt trägt versehentlich Wohnungseigentum statt Teileigentum in das Grundbuch ein. Was ist die Folge dieses Fehlers? Alles unwirksam oder halb so schlimm?
DNotI
Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?