Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 63: Nicken und Kopfschütteln (mit Lukas Ciesla)
DNotI
23 minutes 48 seconds
4 months ago
Folge 63: Nicken und Kopfschütteln (mit Lukas Ciesla)
Welche Verfahrensregeln sind zu beachten, wenn ein Urkundsbeteiligter nicht sprechen und nicht schreiben kann? Und begründet ein Pflichtteilsverzicht eigentlich einen rechtlichen Vorteil?
DNotI
Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?