Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 61: Abgabe vor Zugang (mit Jonas Siegl-Dühr)
DNotI
35 minutes 12 seconds
4 months ago
Folge 61: Abgabe vor Zugang (mit Jonas Siegl-Dühr)
Der WEG-Verwalter hat sein Amt verloren, doch kurz zuvor noch eine Zustimmungserklärung nach § 12 Abs. 1 WEG erteilt. Worauf kommt es für die Wirksamkeit der Zustimmung an? Auf die Abgabe oder auf den Zugang?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?