Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
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Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?
Folge 60: Ach, der Amtsvorgänger... (mit Katharina Baunach)
DNotI
23 minutes 40 seconds
4 months ago
Folge 60: Ach, der Amtsvorgänger... (mit Katharina Baunach)
Wer muss eine Gesellschafterliste einreichen, die auf eine Urkunde des Amtsvorgängers zurückgeht? Was gilt, wenn die Urkunde noch aus Zeiten vor dem MoMiG stammt? Und gibt es hier Unterschiede bei auflösenden und aufschiebenden Bedingungen?
DNotI
Wider Erwarten erteilt der Grundschuldgläubiger die Löschungsbewilligung doch nur unter einer Treuhandauflage. Der Kaufvertrag muss also geändert werden. Doch bedarf diese Änderung auch der notariellen Beurkundung?