
Am 11.6.2021 hat das Finanzgericht Baden-Württemberg ein Urteil (5 K 1996/19) zur Besteuerung von Kryptowährungen verkündet. Es ist insofern einzigartig, weil konkrete Fragestellungen bei der Besteuerung von Kryptowährungen erstmalig finanzgerichtlich detailliert beantwortet werden. Weiter wird zum strukturellen Vollzugsdefizit bei der Besteuerung von Kryptowährungen Stellung genommen. Die Kryptobesteuerung bleibt spannend!