
Der Energiebedarf von Industrieunternehmen spielt in Deutschland eine wichtige Rolle bei der Reduktion von Emissionen. Belastungen auf Strom- und Gaspreise gibt es schon lange, ebenso lange auch Entlastungen für energieintensive Unternehmen. Aber seit einigen Jahren findet hier ein Umdenken des Gesetzgebers statt: Vergünstigungen gibt es nicht mehr umsonst, sondern müssen von den Unternehmen zu einem bestimmten Anteil in sog. Ökologische Gegenleistungen investiert werden. Welche das sind und wie es funktioniert erklären aus juristischer und energiewirtschaftlicher Sicht RGC-Anwältin Lena Ziska und Mark Jüttner, Geschäftsführer von CP Energie.