
Als ehemaliger Vizedirektor der WEKO hat Patrick Krauskopf die KFZ-Bekanntmachung in der Schweiz entscheidend geprägt und berät heute Garagen in wettbewerbsrechtlichen Fragen. Er betont dass das Wettbewerbsrecht zum Ziel hat, dass freie Garagen dieselben Leistungen erbringen können, wie Markenvertreter. Im Interview spricht er darüber, welche Rechte freie Garagen haben. Ausserdem zeigt er auf, welche Schritte man als Markenvertreter im Fall einer Kündigung seitens des Importeurs unternehmen sollte.