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Pflicht: betriebliches Hygienekonzept im neuen Infektionsschutzgesetz
Dieses neue Infektionsschutzgesetz wird voraussichtlich ab dem 01.10 2022 Inkrafttreten. In ihm werden Unternehmen und Betriebe zu Hygienekonzepten verpflichtet werden, wie wir sie aus der Arbeitsschutzverordnung Corona kennen, die am 25. Mai 2022 auslief. Dabei ist der Begriff Hygienekonzept nur eine andere Bezeichnung für die Gefährdungsbeurteilung Corona, die seit dem 20.08.2020 in der Arbeitsschutzverordnung Corona von jedem Betrieb gefordert wird.
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