Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.
Den Criminal Compliance Podcast finden Sie unter iTunes, Spotify, Google-Podcast und vielen weiteren Plattformen. Falls Ihnen der Podcast gefällt, geben Sie uns gerne eine positive Bewertung auf iTunes und abonnieren Sie den Podcast in einer der einschlägigen Plattformen.
Dieser Podcast stellt lediglich einen allgemeinen Überblick über rechtliche Themen dar und ersetzt selbstverständlich keine Rechtsberatung zu konkreten Fragestellungen im Einzelfall. Bei Fragen wenden Sie sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Ihres Vertrauens, natürlich auch gerne an mich.
Ich freue mich sehr über Feedback, Anregungen, Lob und Kritik, insbesondere auch über Vorschläge zu weiteren Themen und Gästen.
Sie erreichen mich über die Social Media Kanäle:
Instagram: https://bit.ly/2ZT6I10
Xing: https://bit.ly/2ZP0NtT
LinkedIn: https://bit.ly/3eO53hp
oder per E-Mail unter info@rosinus-on-air.com
Weitere Informationen über Rosinus Partner Rechtsanwälte PartGmbB finden Sie unter www.rosinus-partner.com.
Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).
• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.
• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.
• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
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Dieser Podcast wendet sich an alle, die sich mit den Themen Wirtschafts- und Steuerstrafrecht und Compliance beschäftigen oder beschäftigen sollten. Dazu gehören insbesondere Unternehmen, Manager, Compliance-Verantwortliche, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Justizangehörige.
Ziel des Criminal Compliance Podcasts ist es, einen unterhaltsamen und „mundgerechten“ Überblick zu wichtigen und aktuellen Themen aus den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht und Compliance zu geben. Dabei schauen wir auch über den Tellerrand und es wird häufig Interviews mit spannenden Gästen geben.
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Vita
• Rechtsanwalt. Fachanwalt für Strafrecht. Fachanwalt für Steuerrecht. Wirtschaftsjurist (Universität Bayreuth).
• 2010 bis 2018 Partner bei AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB im Bereich Wirtschaftsstrafrecht & Compliance.
• 2008 und 2009 Senior Associate bei Clifford Chance LLP im Bereich White Collar Litigation.
• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen
Criminal Compliance Podcast
7 minutes
2 months ago
Rechtsprechungsupdate: BGH zur Tatmehrheit bei Steuererklärungen
Zwei Erklärungen – Zwei Taten
Der BGH hat mit Beschluss vom 30. April 2025 (1 StR 39/25) einen wesentlichen Bestandteil seiner bisherigen Rechtsprechung zum Konkurrenzverhältnis bei Steuererklärungen aufgegeben und die frühere Auffassung einer „Bewertungseinheit“ zwischen Feststellungserklärung (§§ 180, 181 AO) und Einkommensteuererklärung (§ 25 EStG, § 56 EStDV) verworfen. Dr. Rosinus ordnet die Entscheidung ein und zeigt auf, weshalb der BGH trotz Bindungswirkung zwischen Feststellungs- und Einkommensteuerbescheiden Tatmehrheit annimmt. Dabei beleuchtet er die praktischen Konsequenzen der Entscheidung, insbesondere die möglichen Probleme einer „doppelten“ Sanktionierung, offene Fragen bei der Strafzumessung, sowie Folgen für strafbefreiende Selbstanzeigen nach § 371 AO.
Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 30. April 2025 – 1 StR 39/25:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=142150&pos=0&anz=1
Hier geht‘s zum Beschluss des BGH vom 22. Januar 2018 – 1 StR 535/17, der erstmals eine Abkehr von der einheitlichen Betrachtungsweise einleitete:
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=1a0576114a0601dac6912eb673ea6cad&nr=91713&anz=1&pos=0
Hier geht´s zur Folge: „Die Selbstanzeige im Steuerstrafrecht“:
https://criminal-compliance.podigee.io/19-cr
Hier geht´s zur Folge „Steuerrechtliche und steuerstrafrechtliche Risiken für Familienunternehmen und Familienunternehmer:innen“:
https://criminal-compliance.podigee.io/124-cr
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• 2003 bis 2007 Anwalt im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Compliance & Corporate von AC Tischendorf Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.