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CAROLLI
Hamburger Institut für Versicherungsrecht und Haftpflichtrecht
15 episodes
2 days ago
Ein Podcast der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.). Rechtsanwältin Dr. Carla Burmann und Rechtsanwalt Oliver Meixner sprechen über neue und für die Praxis relevante Uteile zum Versicherungsrecht und beleuchten deren Auswirkungen. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen. Dr. Carla Burmann ist Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Berlin und Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg.
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Ein Podcast der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.). Rechtsanwältin Dr. Carla Burmann und Rechtsanwalt Oliver Meixner sprechen über neue und für die Praxis relevante Uteile zum Versicherungsrecht und beleuchten deren Auswirkungen. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen. Dr. Carla Burmann ist Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Berlin und Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg.
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Vokuhila und Goldlöckchen
CAROLLI
1 hour 11 minutes 42 seconds
1 month ago
Vokuhila und Goldlöckchen

Nachlese 13. DAV-Versicherungsrechtstag2025

Festheft der r+s JoachimFelsch zu 70. Geburtstag

Generalanwalt beim EuGH, Schlussantrag vom 25.09.2025– C-490/24
Schäden, die der Fahrer eines Fahrzeugs bei einem Straßenverkehrsunfallerleidet, sind nicht durch die Pflichtversicherung gemäß Art. 12 Abs. 1 der RL 2009/103/EG gedeckt sind, selbst wenn ein Fahrzeuginsasse in dieSteuerung des unfallverursachenden Fahrzeugs eingreift. Die Richtlinie decktPersonenschäden bei allen Fahrzeuginsassen mit Ausnahme des Fahrers ab, dernicht als Fahrzeuginsasse betrachtet wird und daher von der Schadensdeckungausgeschlossen ist. Der Eingriff eines Fahrzeuginsassen in die Steuerung desFahrzeugs ändert nichts an der Eigenschaft des Fahrers. Die praktischeWirksamkeit der Richtlinie und die Rechtssicherheit der Geschädigten müssengewahrt bleiben, während die Haftung für Fahrerschäden weiterhin dem nationalenRecht der Mitgliedstaaten unterliegt. MX

OLG München Endurteil vom 15.9.2025 – 17 U 1190/24e
Das Urteil des OLG München befasst sich mit der Auslegung einesProzessfinanzierungsvertrags und der Verpflichtung des Beklagten zur Zahlungund Freistellung von Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Der Beklagtewird verurteilt, €219.472,00 an den Kläger zur Begleichung der Gerichtskostendes Bundesgerichtshofs und €835.313,40 für die Kostenfestsetzungsbeschlüsse desLG München I zu zahlen. Zudem muss der Beklagte den Kläger von weiterenunbekannten Verbindlichkeiten aus den Verfahren vor dem LG München I, OLGMünchen und BGH sowie von Zinsen in Höhe von €40.058,53 auf die Hauptforderungaus den Kostenfestsetzungsbeschlüssen des LG München I freistellen. DerBeklagte ist auch verpflichtet, die Rechnung des Rechtsanwalts B. über€50.000,00 für die Verfassungsbeschwerde zu bezahlen und den Kläger vonweiteren unbekannten Verbindlichkeiten in Zusammenhang mit dieserVerfassungsbeschwerde freizustellen. Das Gericht stellt klar, dass derProzessfinanzierungsvertrag auch die Kosten einer Verfassungsbeschwerdeumfasst, da der Beklagte seine Zustimmung zur Beauftragung des Rechtsanwaltsgegeben hat. Zahlungen von Investoren für die Abtretung von weiterenAnspruchsteilen des Klägers gelten nicht als „Erlös“ im Sinne des Vertrags, dadiese nicht als Ersatz für die ursprünglichen Ansprüche anzusehen sind. DieInterpretation des Beklagten, dass auch Zahlungen von Investoren als „Erlös“ zubetrachten sind, wird vom Gericht zurückgewiesen. Der Vertrag umfasst nur Zahlungen,die in engem Zusammenhang mit der Hauptforderung stehen, nicht aberDrittleistungen.

Buch: KeinGeld Kein Glück Kein Sprit

Film SIRAT

Arbeitskreis Haftpflicht: Gehört der Schadennoch mir?

⁠⁠⁠⁠⁠⁠Hiergeht es zur ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠Lernerfolgskontrolle⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠nach § 15 Abs. 4 FAO.

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠ARGEVersicherungsrecht⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠JohannsenRechtsanwälte⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠HamburgerInstitut fürVersicherungsrecht und Haftpflichtrecht⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠

 

Sprecher: Jan Kemperdiek

Musik: Friendship Forever | ⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠⁠musicfox

CAROLLI
Ein Podcast der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV (Deutscher Anwaltverein e.V.). Rechtsanwältin Dr. Carla Burmann und Rechtsanwalt Oliver Meixner sprechen über neue und für die Praxis relevante Uteile zum Versicherungsrecht und beleuchten deren Auswirkungen. Dazu werden aber auch Verlautbarungen der BaFin, neue AVB oder technische Entwicklungen und deren Bedeutung für die tägliche Arbeit besprochen. Dr. Carla Burmann ist Fachanwältin für Versicherungsrecht aus Berlin und Oliver Meixner ist Fachanwalt für Versicherungsrecht aus Hamburg.