
Thorsten Frei, der parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, fordert die Abschaffung des individuellen Asylrechts und die Einführung eines institutionellen Rechts. Der Vorschlag ist über 20 Jahre alt und stammt eigentlich von Friedrich Merz. Hier zum Gastbeitrag von Thorsten Frei in der FAZ: https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/cdu-will-individuelles-recht-auf-asyl-ersetzen-19039979.html Kommentar Heribert Prantl in der SZ mit Erwähnung des Interviews von Friedrich Merz im Jahr 2000: https://www.sueddeutsche.de/meinung/friedrich-merz-asylrecht-kommentar-grundrecht-thorsten-frei-1.6070406?reduced=true Wir schauen uns seine Forderungen an und vergleichen sie mit der Realität. Wir stellen dar, woher das individuelle Asylrecht kommt und was es bedeuten würde, individuelles Recht abzuschaffen, das letztlich aufgrund des von Deutschland ausgelösten 2. Weltkrieges erst eingeführt wurde und eine direkte Folge deutschen Völkermordes ist. Wir erläutern, wie sich in Deutschland letztlich nationales Asylrecht gebildet hat und welche völkerrechtlichen und europarechtlichen Vereinbarungen, Vorgaben und Verträge bestehen. Auch wenn sich Jede*r gerne selbst ein Bild machen mag: Die Vorschläge sind 1. alt und 2. real nicht umsetzbar, wenn man nicht sämtliche Prinzipien und Grundwerte über Bord werfen möchte. Und insofern ist es letztlich reiner Populismus und eine für Rechtsextreme willkommene Diskursverschiebung. Fakten statt Parolen. #FaktenstattParolen