
Seit einigen Jahren darf das BAMF im Asylverfahren Handys auslesen, um damit die Identität zu klären, wenn es keine „milderen Mittel“ gibt. Die Parxis dazu ist seit Jahren hoch umstritten. Rechtsanwalt Matthias Lehnert hat im Februar 2023 unter Beteiligung der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) erwirkt, das das aktuelle Vorgehen des BAMF für rechtswidrig erklärt. In der Praxis hat sich nach seiner Aussage bisher jedoch noch nichts geändert. Nun liegt zudem vom Bundesinnenministerium (BMI) ein „Diskussionsentwurf“ zu deutlichen und verschärfenden Änderungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht vor. Wir sprechen über den bisherigen gesetzlichen Stand, das Urteil des BVerwG und diese geplanten Änderungen. Dabei wichtig sind auch die Zahlen zu solchen Auslesungen, soweit sie verfügbar sind: 2019 und 2020 hatte das BAMF - aus seiner Sicht - in ganzen 75 Fällen Erfolg und erklärt, hier sei eine Identitätsklärung durch Handydaten erfolgt. In 2022 war es in 112 von rd. 22.500 Fällen „erfolgreich“. Finanziell wie auch gesetzlich wird hier also ein extrem hoher Aufwand bei sehr kleinen Resultaten betrieben, wenn nur in rd. 0,5% aller Fälle ein änderndes Ergebnis vorlag. Im gleichen Zug sind dafür massiv Persönlichkeits- und Grundrechte eingeschränkt worden und sollen es zukünftig noch mehr. Link zu den Inhalten des Diskussionsentwurfes: https://berlin-hilft.com/2023/08/04/diskussionsentwurf-bmi-deutliche-asylrechtsverschaerfungen/
Link zu einem Beitrag zum Urteil des BVerwG: https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/erfolg-fuer-recht-auf-privatsphaere-bundesverwaltungsgericht-erklaert-bamf-praxis-der-auswertung-von-handys-gefluechteter-menschen-fuer-rechtswidrig