
Seit Monaten werden unterschiedliche politische Forderungen aufgestellt, die von der Abschaffung des Asylrechts bis zu Arbeitspflichten reichen. Sehr beliebt sind auch die Umwandlung von Bar- in Sachleistungen bei Asylbewerbern, Einführung einer Geldkarte oder Leistungskürzungen genereller Art.
Ein Beispiel für diese oft populistischen Forderungen ist der Gastbeitrag von FDP-Chef und Bundesfinanzminister Christian Lindner und seinem Parteikollegen Marco Buschmann, Bundesjustizminister, in der Welt am Sonntag.
Beide fordern genau diese Leistungskürzungen im Asylbewerberleistungsgesetz und halten dies auch rechtlich für möglich. Sie argumentieren, dass sogar Kürzungen bis auf Null möglich seien.
Zeit, sich einmal intensiv mit dem Asylbewerberleistungsgesetz zu beschäftigen: Woher kommt es? Wie ist es aufgebaut? Was ist jetzt schon gekürzt gegenüber Bürgergeld? Was gibt es als Sachleistung und was in bar? Und warum? Und kann man dort tatsächlich kürzen wie es die beiden Hochrangieren Regierungsmitglieder vorschlagen? Was ist mit den sogenannten Analogleistungen und woran bemisst sich die Frage, ob man nun wie aktuell nach 18 Monaten wechselt oder - wie auch gefordert - erst wesentlich später?
Wir sprechen mit einem ausgewiesenen Fachmann, Rechtsanwalt Volker Gerloff, über alle diese Aspekte. Deshalb ist es auch eine lange Folge geworden, die sich aber lohnt.
Volker Gerloff ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht in Berlin und hier seit 2004 auf diesen Gebieten tätig. Sein wesentlicher Schwerpunkt sind also Leistungen, sei es die nach Hartz4 oder nun Bürgergeld, Sozialhilfe oder auch Asylbewerberleistungsgesetz. Volker Gerloff ist Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht beim Deutschen Anwaltsverein und auch in der SGB II-Kommission beim Deutschen Sozialgerichtstag. Daneben hat er ein Lehrbuch zum Asylbewerberleistungsgesetz verfasst und ist Mitautor anderer Handbücher zum Sozialrecht.
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