
In dieser Folge bespreche ich die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 25.08.2025 (Az. 15 SLa 315/25).
Es ging um die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der trotz Handyverbots sein Smartphone nutzte, den Vorgesetzten beleidigte und sogar körperlich attackierte.
Das LAG stellte klar: Tätlichkeiten gegenüber Vorgesetzten können auch ohne erhebliche Gewalt eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.
Eine Abmahnung war hier nicht erforderlich.
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