
EuGH, Urteil vom 9.10.2025 – C-110/24 (VAERSA)
Das spanische öffentliche Unternehmen VAERSA beschäftigt Arbeitnehmer im Bereich Biodiversität und Naturschutz.
Diese Mitarbeiter fahren morgens von ihrem Wohnsitz zu einem festen Abfahrtsort („Stützpunkt“)
und werden von dort mit Firmenfahrzeugen zu wechselnden Einsatzorten in Naturschutzgebieten gebracht.
Nach Arbeitsende fahren sie mit demselben Fahrzeug zurück zum Stützpunkt, von wo aus sie privat nach Hause fahren.
Die Streitfrage:
Zählt die Zeit für die Rückfahrt vom Einsatzort zum Stützpunkt als Arbeitszeit?
VAERSA rechnete diese Rückfahrt bisher nicht als Arbeitszeit.
Das vorlegende Gericht wollte vom EuGH wissen:
Gilt die Fahrzeit zwischen einem vom Arbeitgeber bestimmten Abfahrtsort („Stützpunkt“) und dem eigentlichen Einsatzort sowie zurück als „Arbeitszeit“ im Sinne von Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2003/88/EG?
Der EuGH prüft die drei Merkmale des Begriffs „Arbeitszeit“ nach Art. 2 Nr. 1 RL 2003/88/EG:
Die Fahrten sind notwendig, damit die Arbeitnehmer ihre Aufgaben erfüllen können.
Sie sind Teil der eigentlichen Arbeit, da ohne die Fahrt die Arbeiten im Naturschutzgebiet nicht möglich wären.
Die Arbeitnehmer müssen:
zu einer vorgegebenen Uhrzeit am Stützpunkt erscheinen,
ein Fahrzeug des Arbeitgebers benutzen,
sich an die Route und den Zeitplan des Arbeitgebers halten.
Sie können während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen.
Entscheidungsgründe im Überblicka) Ausübung der Tätigkeit / Wahrnehmung von Aufgabenb) Zur Verfügung des Arbeitgebers
Artikel:
1. Arbeitstage pro Monat und pro Woche
2. Kernarbeitszeit - was ist das?
3. Pflicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeiterfassung
Podcastfolgen:
1. EuGH und Arbeitszeit und Überstunden
2. aktuelle BAG-Entscheidung: Umkleidezeit = Arbeitszeit?
Homepage:
Rechtsanwalt Andreas Martin - Arbeitsrecht in Marzahn
🎙️ Podcast von Rechtsanwalt Andreas Martin – Fachanwalt für Arbeitsrecht
📍 Storkower Straße 139 b, 10407 Berlin
📧 info@rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
📞 030 74923060
🌐 https://rechtsanwalt-arbeitsrecht-in-berlin.de
📍 Google Maps: https://maps.app.goo.gl/m5dstU2Koc7DTLmY8
▶️ YouTube: https://www.youtube.com/@andreasmartin8119