
Die Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie (EPBD) als Gamechanger für die Immobilienwirtschaft!
Die Neufassung der EPBD (Mai 2024) setzt neue Maßstäbe: Ab 2030 müssen Neubauten als Nullemissionsgebäude errichtet werden, bis 2050 soll der gesamte Bestand nachziehen. Rechtsanwalt Gregor Biley zeigt, warum das für Bauträger und Immobilienunternehmen über reine Berichtspflichten hinausgeht und welche konkreten privaten und öffentlichen Pflichten entstehen. Im Fokus: verpflichtende Ladeinfrastruktur, ein Rechtsanspruch von Stellplatz-Nutzenden auf eigene Ladepunkte (unabhängig von Miet- und Eigentumsrecht) und der Bedarf an begleitenden miet- und wohnrechtlichen Anpassungen in Österreich. Umsetzungsfrist: Mai 2026.
Niederhuber & Partner Rechtsanwälte GmbH
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